Steuern
Alle Angaben können sich durch Änderungen in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des/der Anleger/in. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines/einer Steuerberater/in oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.
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Besteuerung von Zinseinkünften
In Belgien wird auf Zinserträge eine Quellensteuer in Höhe von 30 % erhoben und durch den Anbieter zum Zeitpunkt der Zinszahlung abgeführt. Durch rechtzeitige Vorlage einer Steuerlichen Selbstauskunft kann die nationale Quellensteuer auf 0 % reduziert werden.
Weitere Informationen:
Quellensteuersatz: 30 %
Quellensteuersatz in Belgien reduzierbar: Ja, auf 0 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar: Nein, nicht anrechenbar
Hinweise zur CKV Bank
Besonderheit: Zum Zeitpunkt der Einreichung der Steuerlichen Selbstauskunft, sowie zur Zinsauszahlung ist es zwingend erforderlich, bei der CKV Bank eine gültige Personalausweiskopie (inklusive Adressangabe) vorzulegen.
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer: Steuerliche Selbstauskunft CKV
Einsendeadresse: Centa Capital Kundenservice, Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf (Dokument ausschließlich im Original einreichen)
Einreichungsfrist: Spätestens 30 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage
Gültigkeit Dokument: Unbeschränkt gültig. Bei Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue Steuerliche Selbstauskunft im Original einzureichen.
Hinweise zur Aion SA/NV
Besonderheit: Zum Zeitpunkt der Einreichung der Steuerlichen Selbstauskunft sowie zur Zinsauszahlung bei der AION Bank ist es zwingend erforderlich, eine gültige Ausweiskopie (Personalausweis oder Reisepass) und zugehörige Ausweisdaten vorzulegen. Die Steuerliche Selbstauskunft ist für 365 Kalendertage ab Unterzeichnungsdatum gültig.
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer: Steuerliche Selbstauskunft Aion
Einsendeadresse: Steuerliche Selbstauskunft für Aion hochladen
Einreichungsfrist: Spätestens 10 Geschäftstage vor dem Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage.
Gültigkeit Dokument: Die Steuerliche Selbstauskunft ist für 365 Kalendertage ab Unterzeichnungsdatum gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderungen ist die Steuerliche Selbstauskunft erneut einzureichen.
Deutsche Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der deutschen Anlagebank brutto an die Centa Capital-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
Estnische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der estnischen Anlagebank brutto an die Centa Capital-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
Französische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der französischen Anlagebank brutto an die Centa Capital-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
In Lettland wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 20 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Centa Capital-Kundenservice einzureichen.
Ohne Vorliegen einer gültigen Ansässigkeitsbescheinigung wird in Lettland die nationale Quellensteuer in Höhe von 20 % abgeführt. 10 %-Punkte der lettischen Quellensteuer können durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer, sofern dies abgeführt wird, angerechnet werden. Die verbleibenden 10 %-Punkte können auf Antrag des/der Kunden/in in Lettland erstattet werden.
Weitere Informationen:
Quellensteuersatz: 20 %
Quellensteuersatz in Lettland reduzierbar: Ja, auf 10 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar: Ja, 10 %-Punkte werden durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, sofern diese abgeführt wird.
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer: Ansässigkeitsbescheinigung von verschiedenen Banken wie BluOr Bank AS, Baltic International Bank, CBL Bank, etc.
Einsendeadresse: Centa Capital Kundenservice, Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf (Dokument ausschließlich im Original einreichen)
Einreichungsfrist: Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage
Gültigkeit des Dokuments: 365 Kalendertage ab Bestätigungsdatum durch das Wohnsitzfinanzamt der Anleger/innen.
Nachträgliche Erstattung der Quellensteuer
Die nachträgliche Erstattung der Quellensteuer ist auf Antrag bei der lettischen Steuerbehörde möglich. Bitte überprüfen Sie vor dem Einreichen eines Erstattungsantrags, ob lettische Quellensteuern in Höhe des vollen Quellensteuersatzes abgeführt wurden. Die Details Ihrer entsprechenden Zinsbuchungen können Sie bei beendeten Anlagen in Ihrem Anlage-Cockpit im Bereich „Archiv & Dokumente“ über die Schaltfläche „Umsätze anzeigen“ einsehen. Bei aktiven Anlagen finden Sie die Zinsbuchungen in dem Bereich "Meine Anlagen" unter "Umsätze/Verwalten".
Quellensteuersatz in Lettland erstattbar: 10 %
Einzureichende Dokumente zur nachträglichen Reduzierung der Quellensteuer: Erstattungsantrag von verschiedenen Banken wie BluOr Bank AS, Baltic International Bank, CBL Bank, etc.
Einsendeadresse: State Revenue Services of the Republic Latvia, Taljas iela 1, Riga LV – 1978, Latvia (Dokument ausschließlich im Original einreichen)
Einreichungsfrist: Innerhalb von 3 Jahren beginnend mit dem Datum des Steuerabzugs
In Litauen wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 15 % erhoben. Bei der SME Bank kann die Quellensteuer auf 10 % gesenkt werden. Zur Reduzierung der Quellensteuer wird die steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung und das FR0021, (DAS-1) Formular benötigt. Bei der European Merchant Bank ist eine Reduzierung der litauischen Quellensteuer derzeit ausgeschlossen.
10 %-Punkte der litauischen Quellensteuer sind auf die deutsche Kapitalertragssteuer, sofern dies abgeführt wird, anrechenbar. Wird von der Servicebank (Q-Finance Servicebank) Kapitalertragssteuer einbehalten, erfolgt die Anrechnung automatisch bei der Auszahlung an die Anleger/innen.
Weitere Informationen:
Quellensteuersatz: 15 %
Quellensteuersatz in Litauen reduzierbar: Ja, auf 10 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar: Ja, 10 %-Punkte der litauischen Quellensteuer sind auf die deutsche Kapitalertragssteuer anrechenbar. Wird von der Servicebank Kapitalertragssteuer einbehalten, erfolgt die Anrechnung automatisch. 5 %-Punkte der litauischen Quellensteuer können in Deutschland in keiner Weise angerechnet oder in Litauen reduziert werden.
Informationen zur European Merchant Bank: Aufgrund technischer und organisatorischer Gegebenheiten kann die European Merchant Bank keine Unterstützung zur Reduzierung der litauischen Quellensteuer anbieten.
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer: Ansässigkeitsbescheinigung SME Bank, Ergänzung zur Ausfüllhilfe FR0021 DAS-1.
Einsendeadresse: Centa Capital Kundenservice, Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf (Dokumente für die SME Bank ausschließlich im Original einreichen)
Einreichungsfrist: Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage.
Gültigkeit Dokumente für SME Bank: Bis zum Ende (31.12) des Ausstellungsjahres. Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue Ansässigkeitsbescheinigung und das Formular FR0021 (DAS-1) im Original einzureichen.
Liechtensteinische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der liechtensteinischen Anlagebank brutto an die Centa Capital-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
Maltesische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der maltesischen Anlagebank brutto an die Centa Capital-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
In Österreich wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer (Abzugssteuer) in Höhe von derzeit 25 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Centa Capital-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Österreich der volle Quellensteuersatz erhoben.
Weitere Informationen:
Quellensteuersatz: 25 %
Quellensteuersatz in Österreich reduzierbar: Ja, auf 0 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar: Nein
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer: Ansässigkeitsbescheinigung Banco do Brasil, Ansässigkeitsbescheinigung Wiener Privatbank.
Einsendeadresse: Centa Capital Kundenservice, Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf (Dokument ausschließlich im Original einreichen)
Einreichungsfrist: Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin.
Gültigkeit des Dokuments: Ab dem Datum der Bestätigung durch das Wohnsitzfinanzamt für die darauffolgenden 60 Monate. Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.
Abweichende Regelung bei Austrian Anadi Bank AG
Die Austrian Anadi Bank führt grundsätzlich am Zinszahlungstermin, unabhängig von der Einreichung einer Ansässigkeitsbescheinigung beim Centa Capital-Kundenservice, die österreichische Quellensteuer in Höhe von derzeit 25 % ab. Bei Einreichung einer Ansässigkeitsbescheinigung wird die einbehaltene österreichische Quellensteuer, im jeweils darauffolgenden Quartal, auf Ihr Referenzkonto erstattet.
Quellensteuersatz: 25%
Quellensteuersatz in Österreich reduzierbar: Ja, auf 0 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar: Nein
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer: Ansässigkeitsbescheinigung Austrian Anadi Bank.
Einsendeadresse: Centa Capital Kundenservice, Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf (Dokument ausschließlich im Original einreichen)
Einreichungsfrist: Spätestens 10 Geschäftstage vor Ablauf des Kalenderjahres der Zinszahlung, frühestens nach erfolgter Anlage.
Gültigkeit des Dokuments: Ab dem Datum der Bestätigung durch das Wohnsitzfinanzamt für die darauffolgenden 60 Monate. Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.
Sofern die Anlage bereits vor dem 1.1.2017 abgeschlossen wurde, führt die Anadi Bank für den Zeitraum zwischen Anlagestart und dem 31.12.2016 die EU-Zinssteuer in Höhe von 35 % auf den kalkulatorisch in dieser Zeit angefallenen Zins ab. Die EU-Zinssteuer wird durch die Servicebank steuerlich hinsichtlich des Einbehalts von deutscher Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag oder ggf. Kirchensteuer nicht berücksichtigt. Eine Anrechnung oder ggf. Erstattung erfolgt im Rahmen der persönlichen Steuererklärung der Anleger/innen.
Nachträgliche Erstattung der Quellensteuer
Eine Anrechnung auf die deutsche Kapitalertragsteuer ist nicht möglich. Eine Erstattung kann der/die Anleger/innen ausschließlich bei der österreichischen Steuerverwaltung beantragen. Weitere Informationen zur Erstattung der österreichischen Abzugssteuer finden Sie ebenfalls unter dem nachfolgenden.
Quellensteuersatz in Österreich erstattbar: 25 %
Einzureichende Dokumente zur nachträglichen Reduzierung der Quellensteuer: Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer.
Einsendeadresse: Schicken Sie die Unterlagen zusammen mit Ihrer Ansässigkeitsbescheinigung an: Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart, Neusiedlerstraße 46, A-7000 Eisenstadt (Dokument ausschließlich im Original einreichen)
Einreichungsfrist: Erstattungsantrag nach Ende des Kalenderjahres der Zinszahlung innerhalb von 5 Kalenderjahren einreichen.
In Griechenland wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 15 % erhoben. 10 %-Punkte werden davon automatisch durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, sofern diese abgeführt wird.
Aufgrund technischer und organisatorischer Gegebenheiten können weder Centa Capital noch die Banken Unterstützung zur weiteren Reduzierung der griechischen Quellensteuer anbieten.
Insofern ist die Anrechnung der noch verbleibenden 5 %-Punkte der griechischen Quellensteuer derzeit ausgeschlossen.
Weitere Informationen:
Quellensteuersatz: 15 %
Quellensteuersatz in Griechenland reduzierbar: Nein
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar: Ja, 10 %-Punkte werden durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, sofern diese abgeführt wird.
Britische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der britischen Anlagebank brutto an die Centa Capital-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
Italienische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der italienischen Anlagebank brutto an die Centa Capital-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
In Kroatien wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 10% erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung auf 0 % reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Centa Capital-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Kroatien der volle Quellensteuersatz erhoben.
Weitere Informationen:
Quellensteuersatz: 10 %
Quellensteuersatz in Kroatien reduzierbar: Ja, auf 0 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar: Nein
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung: Ansässigkeitsbescheinigung Banka Kovanica, Ansässigkeitsbescheinigung KentBank
Einsendeadresse: Centa Capital Kundenservice, Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf
Einreichungsfrist: Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage
Gültigkeit Dokument: 365 Kalendertage ab Bestätigungsdatum durch das Wohnsitzfinanzamt der Anleger/innen
Nachträgliche Erstattung der Quellensteuer:
Die nachträgliche Erstattung der Quellensteuer ist auf Antrag durch die kroatische Bank möglich. Der Erstattungsbetrag kann durch den Wechselkurs beeinflusst werden, da die Berechnung der Erstattung zunächst in kroatischen Kuna (HRK) erfolgt. Bitte überprüfen Sie vor dem Einreichen eines Erstattungsantrags, ob kroatische Quellensteuern abgeführt wurden. Die Details Ihrer entsprechenden Zinsbuchungen können Sie bei beendeten Anlagen in Ihrem Anlage-Cockpit im Bereich „Archiv & Dokumente“ über die Schaltfläche „Umsätze anzeigen“ einsehen. Bei aktiven Anlagen finden Sie die Zinsbuchungen in dem Bereich "Meine Anlagen" unter "Umsätze/Verwalten".
Quellensteuersatz in Kroatien erstattbar: 10 % seit 01.01.2021 (bis 31.12.2020: 12%)
Einzureichende Dokumente zur nachträglichen Reduzierung der Quellensteuer: Erstattungsantrag Banka Kovanica, Erstattungsantrag KentBank
Einsendeadresse: Centa Capital Kundenservice, Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf (Dokument ausschließlich im Original einreichen)
Einreichungsfrist: Der Erstattungsantrag kann frühestens im Folgejahr der Zinszahlung eingereicht werden. Spätestens 10 Geschäftstage vor Ende des 3. Kalenderjahres beginnend mit dem Datum des Steuerabzugs.
In Portugal wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 28% erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Centa Capital-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Portugal der volle Quellensteuersatz erhoben.
Weitere Informationen:
Quellensteuersatz: 28%
Quellensteuersatz in Portugal reduzierbar: Ja, auf 15%
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar: Ja, 15%-Punkte werden durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, sofern diese abgeführt wird.
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer: Ansässigkeitsbescheinigung Banco Finantia.
Einreichungsfrist: Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage.
Gültigkeit des Dokuments: Ab dem Datum der Bestätigung durch das Wohnsitzfinanzamt für die darauffolgenden 12 Monate. Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.
In Rumänien wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 10 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Centa Capital-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Rumänien der volle Quellensteuersatz erhoben.
Weitere Informationen:
Quellensteuersatz: 10 %
Quellensteuersatz in Rumänien reduzierbar: Ja, auf 0 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar: Nein
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer: Ansässigkeitsbescheinigung Alpha Bank, Ansässigkeitsbescheinigung BRCI, Ansässigkeitsbescheinigung First Bank.
Einsendeadresse: Centa Capital Kundenservice, Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf (Dokument ausschließlich im Original einreichen)
Einreichungsfrist: Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage.
Gültigkeit des Dokuments: Für das Ausstellungsjahr und die ersten 60 Tage des Folgejahres. Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.
Nachträgliche Erstattung der Quellensteuer
Die nachträgliche Erstattung der Quellensteuer ist auf Antrag durch die rumänische Bank möglich. Der Erstattungsbetrag kann durch den Wechselkurs beeinflusst werden, da die Berechnung der Erstattung zunächst in Rumänischen Leu (RON) erfolgt. Bitte überprüfen Sie vor dem Einreichen eines Erstattungsantrags, ob rumänische Quellensteuern abgeführt wurden. Die Details Ihrer entsprechenden Zinsbuchungen können Sie bei beendeten Anlagen in Ihrem Anlage-Cockpit im Bereich „Archiv & Dokumente“ über die Schaltfläche „Umsätze anzeigen“ einsehen. Bei aktiven Anlagen finden Sie die Zinsbuchungen in dem Bereich "Meine Anlagen" unter "Umsätze/Verwalten".
Quellensteuersatz in Rumänien erstattbar: 10 % seit 01.01.2021 (bis 31.12.2020: 16 %)
Einzureichende Dokumente zur nachträglichen Reduzierung der Quellensteuer: Erstattungsantrag für Alpha Bank, Erstattungsantrag für BRCI, Erstattungsantrag für First Bank.
Einsendeadresse: Kundenservice, Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf (Dokument ausschließlich im Original einreichen)
Einreichungsfrist: Erstattungsantrag spätestens 10 Geschäftstage vor Ende des 5. Kalenderjahres, frühestens nach dem Ende des Kalenderjahres des Steuerabzugs möglich.
Schwedische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der schwedischen Anlagebank brutto an die Centa Capital-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
In der Slowakei wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 19% erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Centa Capital-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in der Slowakei der volle Quellensteuersatz erhoben.
Weitere Informationen:
Quellensteuersatz: 19 %
Quellensteuersatz in der Slowakei reduzierbar: Ja, auf 0 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar: Nein, nicht anrechenbar
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer: Ansässigkeitsbescheinigung 356.bank, a.s., Ansässigkeitsbescheinigung Privatbanka a.s.
Einsendeadresse: Centa Capital Kundenservice, Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf (Dokument ausschließlich im Original einreichen)
Einreichungsfrist: Nach erfolgter Anlage spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin.
Gültigkeit des Dokuments: Unbeschränkt gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.
In Spanien wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 19 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung auf 0% reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Centa Capital-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Spanien der volle Quellensteuersatz erhoben.
Bitte beachten Sie, dass die Haitong S.A. ihren Sitz in Portugal hat, Zinserträge jedoch in Spanien versteuert werden. Aus diesem Grund erfolgt die Besteuerung entsprechend den spanischen Vorgaben.
Weitere Informationen:
Quellensteuersatz: 19 %
Quellensteuersatz in Spanien reduzierbar: Ja, auf 0 %
Quellensteuersatz in Deutschland anrechenbar: Nein, nicht anrechenbar
Einzureichende Dokumente zur Reduzierung der Quellensteuer: Ansässigkeitsbescheinigung Haitong Bank
Einreichungsfrist: Spätestens 10 Geschäftstage vor Zinszahlungstermin, jedoch frühestens nach erfolgter Anlage.
Gültigkeit Dokument: 365 Kalendertage ab Bestätigungsdatum durch das Wohnsitzfinanzamt der Anleger/innen. Nach Ablauf der Gültigkeit und/oder Änderung der Meldeadresse, sowie bei Namensänderung ist eine neue bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen.